Zum Inhalt springen

Benutzungsordnung der Deutschen Nationalbibliothek

In der Fassung vom 1. Januar 2026 gemäß § 12 DNBG

§ 1 Auftrag und Geltungsbereich

(1) Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sammelt, erschließt und archiviert alle ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Werke sowie Werke deutschsprachiger Autorinnen und Autoren im Ausland.

(2) Diese Benutzungsordnung gilt für beide Standorte: Leipzig (Deutscher Platz 1) und Frankfurt am Main (Adickesallee 1) sowie für alle digitalen Zugänge.

§ 2 Zugang und Zulassung

(1) Die Benutzung der Deutschen Nationalbibliothek steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die einen Benutzungsausweis beantragen.

(2) Zur Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Minderjährige unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

(3) Der Benutzungsausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust ist die Bibliothek unverzüglich zu benachrichtigen. Für einen Ersatzausweis wird eine Schutzgebühr erhoben (siehe Kostenordnung).

§ 3 Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen. Sonderöffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

StandortMontag – FreitagSamstag
Leipzig9:00 – 22:00 Uhr10:00 – 18:00 Uhr
Frankfurt am Main9:00 – 20:00 Uhr10:00 – 17:00 Uhr

§ 4 Benutzung im Lesesaal

(1) Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek sind grundsätzlich Präsenzbestand und dürfen den Lesesaal nicht verlassen. Eine Ausleihe nach Hause ist nicht möglich.

(2) Im Lesesaal ist für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Essen und Trinken sind nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen in den Lesesälen ist nicht gestattet.

(3) Taschen, Mäntel und Jacken sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu deponieren. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die DNB keine Haftung.

§ 5 Bestellung und Bereitstellung von Medien

(1) Bestellungen von Medien aus dem Magazin erfolgen über den Online-Katalog der DNB. Die Bereitstellungszeiten variieren je nach Standort und Bestandsgruppe.

(2) Bestellte, aber nicht abgeholte Medien werden nach drei Werktagen zurückgestellt. Medien, die für einen bestimmten Tag reserviert wurden, sind bis spätestens 30 Minuten vor Bibliotheksschluss abzuholen.

§ 6 Kopieren, Fotografieren und Digitalisierung

(1) Das Anfertigen von Kopien ist an den dafür aufgestellten Selbstbedienungsgeräten gestattet, soweit urheberrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

(2) Das Fotografieren von Bibliotheksbeständen mit eigenen Geräten ist gestattet, sofern dabei keine anderen Nutzenden gestört werden, kein Blitzlicht verwendet wird und urheberrechtliche Vorschriften beachtet werden.

(3) Für umfangreichere Reproduktionen und Digitalisierungsaufträge steht der Personalservice der DNB zur Verfügung. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Kostenordnung (abrufbar unter Services & Preise).

§ 7 Verhalten im Bibliotheksgebäude

(1) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, mitgeführte Taschen und Behältnisse stichprobenartig zu kontrollieren.

(3) Personen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder den Bibliotheksbetrieb stören, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

§ 8 Haftung

(1) Nutzerinnen und Nutzer haften für alle Schäden, die sie an Bibliotheksbeständen oder Einrichtungsgegenständen verursachen.

(2) Die DNB haftet nicht für Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen der Nutzerinnen und Nutzer.

§ 9 Fernleihe

Nicht in den Beständen der Deutschen Nationalbibliothek vorhandene Werke können über den deutschen Leihverkehr (Fernleihe) bestellt werden. Für die Vermittlung von Fernleihen wird ein Aufschlag gemäß Kostenordnung erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–10 Werktage.

§ 10 Gebühren und Entgelte

Für bestimmte Leistungen der Deutschen Nationalbibliothek werden Gebühren und Entgelte erhoben. Die aktuell gültige Kostenordnung ist unter Services & Preise abrufbar und liegt zur Einsicht an den Informationstheken beider Standorte aus.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bibliotheksbenutzung erfolgt auf Grundlage des DNBG sowie der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt alle früheren Fassungen der Benutzungsordnung der Deutschen Nationalbibliothek.


Deutsche Nationalbibliothek · Generaldirektor Frank Scholze · Leipzig, Januar 2026